Insolvenz Anmeldung in Polen
Insolvenz Anmeldung in Polen – wann kann man die Insolvenz anmelden und was bedeutet das eigentlich? Wir erklären alle Einzelheiten in unserem Blog-Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Insolvenz Anmeldung. Insolvenz Definition
Die Grundlage für die Anmeldung der Insolvenz eines Unternehmers in Polen ist seine Zahlungsunfähigkeit. Nach der gesetzlichen Insolvenzdefinition liegt dieser Zustand dann vor, wenn der Unternehmer seine Fähigkeit verloren hat, die fälligen finanziellen Verpflichtungen seines Unternehmens zu erfüllen. Es wird davon ausgegangen, dass die bloße Tatsache, dass mindestens zwei Geldverbindlichkeiten nicht bezahlt werden, noch nicht beweist, dass der Unternehmer zahlungsunfähig ist.
Es ist notwendig, dass eine schlechte finanzielle Lage vorliegt, die es für den Unternehmer unmöglich macht, seine finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Für die Gläubiger ist es nicht wichtig, ob der Schuldner nicht rechtzeitig gezahlt hat, sondern ob er jetzt oder in naher Zukunft in der Lage sein wird, zu zahlen. Ein Unternehmer, der zeitweise und vorübergehend nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen, ist daher nicht zahlungsunfähig. Zur Klärung des Begriffs der Zahlungsunfähigkeit wurde eine Vermutung eingeführt, wonach der Verlust der Fähigkeit, fällige Geldverbindlichkeiten zu begleichen, eintritt, wenn der Schuldner mit der Erfüllung der Geldverbindlichkeiten mehr als drei Monate verspätet ist.
Drohende Zahlungsunfähigkeit
Die Zahlungsunfähigkeit kann auch bei den Unternehmern, die Gesellschaften sind, eintreten, wenn die Geldverbindlichkeiten eines solchen Unternehmers den Wert des Vermögens dieser Gesellschaft überschreiten und dieser Zustand länger als vierundzwanzig Monate dauert. Es ist jedoch zu bedenken, dass bestimmte Schulden, z. B. aus Gesellschafterdarlehen, nach dieser Definition nicht zu den Unternehmensschulden zählen.
Es ist jedoch nicht immer der Fall, dass sofort eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Es ist oft der Fall, dass wir zuerst mit der drohenden Zahlungsunfähigkeit zu tun haben. Eine Situation, in der ein Unternehmer von Insolvenz bedroht ist, sollte von einem Zustand der Insolvenz unterschieden werden. Im Sinne des Gesetzes handelt es sich um einen Zustand, in dem die wirtschaftliche Lage des Unternehmers darauf hindeutet, dass er bald zahlungsunfähig sein wird.
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Bei Zahlungsunfähigkeit oder drohender Zahlungsunfähigkeit ist es für einen Unternehmer wichtig, schnell zu handeln, um größere Probleme zu vermeiden. Im Konkursverfahren kann sich ein Unternehmer von jedem Rechtsberater oder Rechtsanwalt vertreten lassen. Das Konkursrecht ist jedoch so kompliziert, dass es ratsam ist, einen auf Konkursrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren – ein Fachanwalt für Insolvenzrecht ist daher in solchem Fall die beste Lösung. Bei diesen Personen handelt es sich insbesondere um Restrukturierungsberater, die als Konkursverwalter qualifiziert sind und, wie der Name schon sagt, bei Insolvenzverfahren beraten können. Aus der Sicht des Unternehmers ist es daher am besten, wenn eine solche Person sowohl Rechtsanwalt oder Rechtsberater als auch gleichzeitig Umstrukturierungsberater ist.
Gründe für Insolvenz
Wenn die gesetzlichen Gründe für Insolvenz erfüllt sind, erklärt das zuständige Gericht auf einen ordnungsgemäß gestellten Antrag hin den Unternehmer für zahlungsunfähig. Den Konkurs selbst kann man als ein Verfahren definieren, das im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners eingeleitet wird und hauptsächlich in der gemeinsamen Durchsetzung von Forderungen durch alle Gläubiger besteht. Der Konkurs ist die so genannte Universalvollstreckung, die zugunsten aller Gläubiger des Schuldners aus seinem gesamten Vermögen gleichzeitig durchgeführt wird. Ziel des Konkurses ist es, das Vermögen eines insolventen Unternehmers so effizient wie möglich zu verwerten, um die Gläubiger zu befriedigen. Im Falle von Unternehmern, die natürlichen Personen sind, bietet der Konkurs auch die Möglichkeit, die Restschuld zu erlassen.
Das Insolvenzverfahren in Polen entspricht aufgrund ihrer starken Formalisierung häufig nicht der Voraussetzungen von Effizienz, Schnelligkeit und bestmögliche Rückzahlung an die Gläubiger. Aus diesem Grund hat der polnische Gesetzgeber beschlossen, eine in Deutschland und anderen europäischen Ländern bekannte Lösung in das Rechtssystem einzuführen, nämlich die so genannte vorbereitete Liquidation (Pre-Pack). Sie besteht darin, dass das Gericht im Falle des Konkurses eines Unternehmers den Verkauf seiner Vermögenswerte zu einem vereinbarten Preis an einen ausgewählten Investor anordnen kann. Nach mehreren Jahren, in denen diese Institution im polnischen Recht zugelassen wurde, sollte eindeutig festgestellt werden, dass sie ein großes Interesse genießt.
Insolvenz anmelden
Aufgrund der Folgen der aktuellen Pandemie stehen alle Unternehmen vor neuen Herausforderungen um auf dem Markt zu bleiben. Viele von ihnen schließen jedoch nicht aus, dass sie die derzeitigen Schwierigkeiten nicht überleben werden und überlegen ob sie nicht Insolvenz anmelden sollen. Auf der anderen Seite gibt es Investoren, die daran interessiert sind, die im Niedergang befindlichen Unternehmen billig zu kaufen.
Die vorbereitete Liquidation steht für den Insolvenzantrag bei gleichzeitigem Erhalt des Unternehmens des Schuldners. In der Praxis bedeutet dies den Verkauf des Unternehmens, eines Teils des Unternehmens oder Teilen des Unternehmensvermögens zu Bedingungen, die man vor der Konkurseröffnung vereinbart.
Diese Maßnahme hat viele Vorteile, vor allem:
- sie ermöglicht einen schnellen Verkauf des Unternehmens,
- sie lässt die Durchführung eines Bieterverfahrens zu vermeiden,
- das Unternehmen kann weiterarbeiten,
- die Vermögenswerte werden frei von Verpflichtungen und Lasten erworben.
Sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger können nach einem Investor suchen, der das Unternehmen kaufen möchte. Nach der Einigung über die Verkaufsbedingungen wird das Angebot des Investors dem Konkursgericht gleichzeitig mit dem Antrag auf Konkurseröffnung vorgelegt. Das Angebot kann aber auch nach der Antragstellung eingereicht werden. In dem Angebot sollte der Investor u. a. den Kaufpreis vorschlagen, wobei der Antrag auch eine Schätzung des Unternehmens enthalten muss.
Insolvenz Anmeldung
Nach der Stellung des Konkursantrags bearbeitet das Konkursgericht die Anmeldung der Insolvenz, d.h. bearbeitet den Konkursantrag. Sollte ein vorbereiteter Verkauf des insolventen Unternehmens stattfinden prüft gleichzeitig das Konkursgericht die Verkaufsbedingungen. Wenn das Gericht dem Verkauf zustimmt, eröffnet man den Konkurs und der Kaufvertrag wird abgeschlossen.
Es ist zu beachten, dass es keine Einschränkungen hinsichtlich der Person des Investors gibt. Der Käufer kann auch ein Ausländer oder ein ausländisches Unternehmen sein. Pre-Packs sind eine gute Idee für deutsche Unternehmer, um schnell und kostengünstig in den polnischen Markt einzusteigen, ohne von Anfang an ein Unternehmen gründen zu müssen.
Aus der Sicht des insolventen Unternehmers ist es wichtig, bei der Beantragung des Konkurses zusammen mit dem Antrag auf vorbereitete Liquidation des Unternehmens an ein schnelles Handeln zu denken. Je eher ein insolventer Unternehmer einen auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsucht und mit seiner Hilfe einen Antrag stellt, desto besser sind die Chancen, einen günstigen Preis für das verkaufte Unternehmen zu erzielen. Mit den auf diese Weise erhaltenen Mitteln können die Gläubiger in höherem Maße befriedigt werden, als im Falle eines Standardkonkursverfahrens und der Unternehmer kann schuldenbedingte Probleme in der Zukunft vermeiden.