Polski Ład. Polnische Ordnung
Polski Ład, bezeichnet auch als polnische Ordnung, ist ein neuer Plan der polnischen Regierung zum Wirtschaftsaufbau. Worauf beruht Polski Lad? Mehr finden Sie in unserem neuesten Blog-Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Polski Ład
Laut der Website der polnischen Regierung ist die Polnische Ordnung (Polski Ład): „ein Plan zum Wiederaufbau der polnischen Wirtschaft nach der COVID-19-Pandemie, der die sozialen Ungleichheiten verringern und bessere Lebensbedingungen für alle Bürger schaffen soll”. Bei der Polnischen Ordnung handelt es sich jedoch in erster Linie um eine Reihe von Steueränderungen in Polen. Der Polnische Ordnung gilt als eine der größten Steuergesetzänderungen in der Geschichte Polens. Der “Polnische Ordnung”, nach Meinung der Autoren, basiert auf 5 Säulen:
- SENKERE STEUERN – günstige Steueränderungen für 18 Millionen Polen, einschließlich der Anhebung des Freibetrags auf 30.000 PLN für alle,
- MEHR FÜR DIE GESUNDHEIT – die Lösungen, die die Funktionsweise der Gesundheitsdienste erheblich verbessern,
- EIGENE „VIER ECKEN” – die Vorschläge zur Bewältigung der Wohnungsprobleme der polnischen Bevölkerung,
- HÖHERE RENTE – keine Einkommenssteuer für Rentner, die Leistungen von bis zu 2.500 PLN brutto erhalten,
- 500.000 neue Arbeitsplätze – die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze durch Investitionen, z. B. in Infrastruktur, Verkehr, öffentliche Dienstleistungen oder Digitalisierung
Unabhängig von den Grundannahmen der Polnischen Ordnung möchten wir in diesem Artikel die wichtigsten Änderungen beschreiben, die das oben genannte Programm für einen ausländischen Investor mit sich bringt.
Steuer Polen
Man schätzt, dass bis zu 20.000.000 Polen außerhalb Polens leben. Diese Menschen leben und arbeiten in anderen Ländern als Polen. Deshalb ist eine der Ideen der Polnischen Ordnung eine Steuerermäßigung für Menschen, die nach Polen zurückkehren/kommen. Dies wird es mehr Menschen ermöglichen, in Polen Steuern zu zahlen. Diese Steuerermäßigung gewährt man in Form einer Steuerbefreiung.
Sie gilt für Steuerpflichtige, die seit mindestens drei Jahren keinen Wohnsitz in Polen haben und dort keine Steuern zahlen. Wer also beschließt, seinen steuerlichen Wohnsitz nach Polen zu verlegen, erhält eine günstige Steuererleichterung.
Wenn ein Steuerpflichtiger alle Bedingungen erfüllt, ist sein Einkommen steuerfrei:
- Erlöse aus einem Arbeitsverhältnis, Werkvertrag, kooperatives Arbeitsverhältnis,
- Erlöse aus Dienstleistungsverträgen, und
- Erlöse aus nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeit (Besteuerung nach dem Tarif, der Linearsteuer oder der Pauschale auf das registrierte Erlöse).
Es ist zu beachten, dass die Summe der steuerfreien Erlöse 85.528 PLN pro Jahr nicht übersteigen darf.
Wie bereits erwähnt, gilt die Erleichterung nicht nur für Personen, die nach Polen zurückkehren, d. h. Polen, sondern auch für Bürger anderer Länder. Dazu gehören Personen, die die polnische Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Staates besitzen, der in einem Anhang zum Gesetz aufgeführt ist, d.h. eines Staates, der zur Europäischen Union, zum Europäischen Wirtschaftsraum oder zur Schweizerischen Eidgenossenschaft gehört.

Steuersätze Polen
Die Polnische Ordnung beinhaltete keine Änderung der Steuersätze innerhalb einer bestimmten Steuerklasse. Die Steuersätze liegen nach wie vor bei 17 % und 32 %. Zum 1. Januar 2022 gab es eine Änderung der Höhe der steuerlichen Grenzwerte. Die Einkommensgrenze für den Steuersatz von 17 % galt bis Ende 2021 85.528 PLN. Ab 2022 wird sie sich auf 120.000 PLN belaufen. Einkünfte, die diesen Betrag übersteigen, sind mit 32 % zu versteuern.
Es sollte hinzugefügt werden, dass die Polnische Ordnung nichts am so genannten “Solidaritätszuschlag” geändert hat. Er beträgt weiterhin 4% und wird auf Einkommen über 1.000.000 PLN berechnet. Daher werden Einkommen über 1.000.000 PLN immer noch doppelt besteuert – mit 32% und 4%.
Die Polnische Ordnung hat auch Änderungen hinsichtlich des Steuerfreibetrags eingeführt. Bis Ende 2021 waren es 8.000 PLN, ab 2022 werden es 30.000 PLN sein.
Polski Lad
Eine weitere Neuerung, die Polski Lad eingeführt hat, ist die Erlössteuer. Diese Steuer gilt für polnische Gesellschaften und ständige Niederlassungen ausländischer Gesellschaften, die in einem bestimmten Steuerjahr tätig sind:
- einen Verlust aus einer anderen Erlösquelle als aus Kapitalerträgen erleiden, oder
- einen Anteil an Einkünften aus einer anderen Quelle als Erlöse aus Kapitalerträgen von mindestens 1% haben.
Das Finanzministerium hat bereits angekündigt, dass die Kosten nicht von Gesellschaften getragen werden, die echte Investitionen tätigen. Die Steuer ist nämlich nicht nur auf die Erlöse zu berechnen und heißt offiziell “Mindeststeuer”. Bei der Berechnung der Mindeststeuer berücksichtigt man viele Variablen, so dass es am besten ist, die Hilfe eines Steuerberaters oder öffentlich zugänglicher Online-Rechner in Anspruch zu nehmen, um sie zu berechnen. Hinzuzufügen ist, dass die Gesellschaften mit einfacher Kapitalstruktur – also solche, deren einzige Anteilseigner natürliche Personen sind – die Steuer nicht zahlen müssen. Die Mindeststeuer gilt auch nicht für Gesellschaften, die im Jahr der Aufnahme ihrer Tätigkeit und in den beiden folgenden Steuerjahren eine Geschäftstätigkeit aufnehmen.
Nowy Polski Ład
Nowy Polski Ład bringt noch weitere Änderungen mit sich – unter anderem wird sich die Situation in Bezug auf ausländische Erlöse für Steuerzahler mit überdurchschnittlich hohem Vermögen ändern – es wird eine neue Form der Pauschalbesteuerung für diese Personen eingeführt. Um in den Genuss der Pauschalsteuer auf ausländische Erlöse zu kommen, müssen vier Bedingungen erfüllt sein:
- die Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes in das polnische Hoheitsgebiet,
- bis Ende Januar des Jahres, das auf das Steuerjahr folgt, in dem der steuerliche Wohnsitz nach Polen verlegt wurde, eine entsprechende Erklärung über die Wahl der Pauschalbesteuerung abgeben,
- in dem Zeitraum vor dem Steuerjahr, in dem der Steuerpflichtige seinen steuerlichen Wohnsitz nach Polen verlegt hat, in mindestens fünf von sechs Steuerjahren nicht in Polen steuerlich ansässig zu sein,
- Ausgaben für das Wirtschaftswachstum, die Entwicklung von Wissenschaft und Bildung, den Schutz des kulturellen Erbes oder die Förderung der physischen Kultur in einer in einer gesonderten Verordnung festgelegten Höhe von insgesamt mindestens 100.000 PLN pro Jahr zu tätigen.
Polnische Ordnung
Die mit der Polnische Ordnung eingeführten Änderungen sind auch für Personen von Interesse, die in Polen Mietimmobilien besitzen oder zu besitzen beabsichtigen. Denn die Möglichkeit, die Erlöse aus Vermietung und Verpachtung generell zu besteuern, ist abgeschafft worden. Die einzigen Ausnahmen sind die Erlöse aus nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeit). Einzelne Mietverhältnisse werden ausschließlich im Rahmen der Pauschalsteuer für registrierte Erlöse besteuert (zu einem Satz von 8,5% für Erlöse unter 100.000 PLN pro Jahr und 12,5% für den über 100.000 PLN liegenden Betrag). Ab 2022 ist die einzig mögliche Form der Besteuerung von Privatleasing für neue Steuerpflichtige die Pauschalbesteuerung aus den registrierten Erlösen. Die Steuerpflichtigen können jedoch bis Ende 2022 die Besteuerung nach allgemeinen Grundsätzen (mit Hilfe eines Steuertarifs) beibehalten, während sie weiterhin die private Vermietung berücksichtigen.