Bauabzugssteuer in Polen. Steuerabzug bei Bauleistungen
In unserem neuesten Beitrag finden Sie alles über Bauabzugssteuer Polen. Erfahren Sie mehr über den Steuerabzug bei Bauleistungen.
Inhaltsverzeichnis
Bauabzugssteuer Polen
Obwohl der polnische Gesetzgeber in vielen Fragen auf die Ideen und Erfolge des deutschen Gesetzgebers zurückgreift, gibt es Bereiche, in denen Polen und Deutschland völlig unterschiedliche Lösungen gefunden haben. Ein gutes Beispiel ist die Frage des Steuerrechts, insbesondere die Bauabzugssteuer, die in Polen völlig anders als in Deutschland aussieht. In unserem Blogbeitrag führen wir Sie in das Thema Bauabzugssteuer in Polen ein. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, einen begünstigten Mehrwertsteuersatz zu erhalten
Bauabzugsteuer in Polen
Einleitend zu den Fragen der Bauabzugsteuer sei darauf hingewiesen, dass in Polen gemäß dem Mehrwertsteuergesetz unterschiedliche Mehrwertsteuersätze gelten. Die häufigsten sind 22% und 7%. Im Jahr 2011 erhöhte der Gesetzgeber die genannten Sätze “vorübergehend und ausnahmsweise” auf 23% und 8%. Diese Übergangslösung ist immer noch in Kraft und es gibt keine Anzeichen dafür, dass sich daran etwas ändern wird. Der Steuersatz von 23% ist der grundlegende Steuersatz für Waren und Dienstleistungen in Polen. Er gilt für alle Produkte und Dienstleistungen mit Ausnahme derjenigen, für die eine Steuerbefreiung oder ein ermäßigter Steuersatz von 8 %, 5 % oder 0 % gilt. Der Satz von 5 % gilt beispielsweise für Brot, Fleisch und Hygieneprodukte.
Steuerabzug bei Bauleistungen in Polen
Jeder Mensch wird früher oder später Bauarbeiten durchführen müssen und muss dafür Material kaufen und Fachleute einstellen.
Es stellt sich also die Frage: wie hoch ist der Steuerabzug, den ich bei Bauleistungen in Polen zahlen muss? Zu Beginn sei darauf hingewiesen, dass es an der polnischen Westgrenze Regelungen gibt, die häufig eine Steuerbefreiung für Bauleistungen ermöglichen, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist. Dies ist der Fall, wenn man die Dienstleistungen außerhalb Deutschlands erbringt oder wenn der Leistungsempfänger nicht mehr als 5.000 EUR im Jahr zahlt. Das Gleiche gilt, wenn der Leistungsempfänger eine Privatperson oder ein Vermieter ist.
Bauabzugssteuer Formular
In Polen gibt es kein Bauabzugssteuer Formular. Anders als in Deutschland verlangen die Steuerbehörden in Polen keine Formulare, die man ausfüllen muss, um günstigere Steuerbedingungen zu erhalten. Gemäß Artikel 41 Absatz 12 des Mehrwertsteuergesetzes gilt der ermäßigte Steuersatz für:
- Liefer-, Bau-, Renovierungs-, Modernisierungs-, Thermomodernisierungs-, Wiederaufbau- oder Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die unter das „Programm für den sozialen Wohnungsbau” fallen, wie folgt,
- Wartungsarbeiten von den:
- Wohngebäuden oder Teile davon, mit Ausnahme von Geschäftsräumen,
- Wohnräumen in Nichtwohngebäuden, die in der Polnischen Klassifikation der Bauarbeiten in Abschnitt 12 klassifiziert sind,
Bauabzugssteuer ausländische Unternehmer
Die deutschen Vorschriften vom Bauabzugssteuer gelten auch für ausländische Unternehmer, einschließlich polnischer Unternehmer. Es ist jedoch wichtig, dass Sie alle Formalitäten einhalten. Im Vergleich zu dem komplizierten deutschen Verfahren scheinen die polnischen Vorschriften viel einfacher zu sein. Die polnischen Vorschriften über die Besteuerung von Baudienstleistungen erlauben in bestimmten Fällen die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Dienstleistungen einschließlich Materialien. Es lohnt sich, die Definition der wichtigsten Bauleistungen zu kennen, die mit dem ermäßigten Steuersatz verbunden sind:
- der Bau – die Errichtung eines Bauobjekts an einem bestimmten Ort sowie der Wiederaufbau, der Überbau oder der Ausbau des Objekts;
- die Renovierung – alle Bauarbeiten, die an einem bestehenden Objekt durchgeführt werden und deren Ziel es ist, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, wobei jedoch andere Materialien als die ursprünglichen verwendet werden dürfen;
- die Modernisierung – Arbeiten, die die Nutzungs- oder technischen Parameter eines bestehenden Gebäudes verändern, wobei die Fläche, der Rauminhalt, die Höhe, die Anzahl der Stockwerke sowie die Länge und Breite des Gebäudes unverändert bleiben.
Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen
In Polen ist es nicht erforderlich, eine Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen zu erhalten, um eine günstigere Form der Besteuerung zu erreichen. In Deutschland muss eine Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen eingeholt werden, um eine günstigere Besteuerung oder sogar ein Abzugssteuer zu erhalten. Die Freistellungsbescheinigung dient der Vermeidung der Bauabzugsteuer. Der Vermieter oder Unternehmer wird von der Steuer befreit, wenn das Bauunternehmen oder der Handwerker die Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen des Finanzamtes vorlegt. Die deutschen Finanzbehörden weisen häufig darauf hin, dass es ratsam ist, auch beim zuständigen Finanzamt nachzufragen, ob die vorgelegte Freistellungsbescheinigung noch gültig ist. Dies liegt daran, dass viele Quellensteuerbefreiungsbescheinigungen für das Baugewerbe bereits ausgelaufen sind.
Anmeldung über den Steuerabzug bei Bauleistungen
In Polen ist das Verfahren zur Erlangung einer günstigeren Besteuerung von Bauleistungen weniger formal als in Deutschland. In Polen muss die Anmeldung über den Steuerabzug bei Bauleistungen nicht eingereicht werden. Gemäß deutschem Recht hat der Leistende über den einbehaltenen Steuerabzug bei dem für den Bauleister zuständigen Finanzamt ebenfalls bis zum 10. des Folgemonats eine Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, in der er den Steuerabzug für den Anmeldezeitraum (Kalendermonat) selbst berechnet. Die Erstattung der Bauabzugssteuer erfolgt in Deutschland durch das zuständige Finanzamt auf Antrag des Leistenden. Der Antrag ist spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem Jahr, in dem der Abzugsbetrag angemeldet worden ist, zu stellen.
Steuerabzug bei Bauleistungen
Die Fälle, in denen das deutsche Äquivalent des Steuerabzugs bei Bauleistungen in Polen angewendet werden kann, sind oben aufgeführt. Der Begriff “Programm für den sozialen Wohnungsbau” bezieht sich auf Einfamilienhäuser mit einer Nutzfläche von bis zu 300 m2 und Wohneinheiten mit einer Nutzfläche von bis zu 150 m2. Dies bedeutet jedoch nicht, dass man den ermäßigten Steuersatz nicht in Anspruch nehmen kann, wenn ein Einfamilienhaus größer als 300 m2 und eine Wohneinheit größer als 150 m2 ist. In diesem Fall wird der günstigere Steuersatz entsprechend dem Anteil der Fläche angewendet, die für das „Programm für den sozialen Wohnungsbau” in Frage kommt. Der Auftragnehmer stellt dann eine Rechnung mit zwei verschiedenen Mehrwertsteuersätzen für jeden Teil des Bauvorhabens aus.