Immobilie erben. Erbschaft in Polen
In Polen Immobilie erben. Wie sieht die Immobilienerbschaft im Ausland aus und wodurch? Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Beitrag.
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Immobilie erben
Seit vielen Jahren wächst ständig der Trend, vor allem unter jüngeren Generationen, um den Lebensmittelpunkt einmal oder mehrmals zu wechseln und sich im Ausland anzusiedeln. Dies ist mit vielen Argumenten begründet. Man sucht einen Traumjob, strebt nach neuen Herausforderungen, möchte Erfahrungen sammeln oder die Welt besser kennen lernen. Die Reisenden wechseln ihren Lebensmittelpunkt nicht nur kurzfristig, sondern auch immer öfter langfristig. Viele lernen auch seinen Lebenspartner im Ausland kennen und entscheiden sich ihren Lebensmittelpunkt in dem Land des Partners zu setzen. Nur wenige überlegen sich jedoch welche Rechtsfolgen heutzutage mit der Änderung des Lebensmittelpunkts verbunden sind.
Dieses Thema ist in den letzten Jahre besonders aktuell im Kontext des Erbrechts. 2012 wurde nämlich die EU-Verordnung eingeführt, die die internationalen Erbsachen regelt. Die grenzüberschreitenden Erbsachen sind seitdem durch die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses, geregelt. Da das Erben einer Immobilie besonders weitgehende finanzielle Bedeutung für die Erben hat, ist es wichtig zu erfahren wie man eine Immobilie erben kann.
Immobilie in Polen
Was muss man im Fall einer internationalen EU-Erbsache als Erbe feststellen, falls der Erblasser eine oder mehrere Immobilien in Polen hatte? Die erste grundliegende Frage lautet: welches Recht gilt für solche Erbsache? Gemäß den Vorschriften der erwähnten Erbsachenverordnung gilt für die Erbsache grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Als Hauptausnahme gilt jedoch der Fall, wenn der Erblasser das anwendbare Recht gewählt hat, wozu er auch gemäß den Vorschriften der Erbsachenverordnung berechtigt ist. Der Erblasser kann nämlich das Recht des Staates wählen, dem er im Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt seines Todes angehörte und die Erbsache auf diese Wiese von seinem gewöhnlichen Aufenthalt unabhängig machen. Diese Regeln des anwendbaren Erbrechts gelten jedoch in Bezug auf die Immobilien hauptsächlich für das Eigentumsrecht und nicht für die beschränkten dinglichen Rechte.
Hatte der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Polen und hatte er keine Rechtswahl getroffen wird in solchem Fall höchstwahrscheinlich für die Erbsache das polnische Erbrecht gelten. Das Erben der Immobilie in Polen wird dann nach dem polnischen Erbrecht verlaufen. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Staat hatte und aus diesem Grund das Recht dieses Staates für die Erbsache gelten wird, obwohl die geerbte Immobilie in Polen liegt.
Erbrecht Polen
Andere wichtige Frage, die man sich stellen muss, wenn man eine in Polen gelegene Immobilie erben möchte, ist ob ein Ausländer der Eigentümer einer solchen Immobilie sein kann? Wie sieht das Erbrecht in Polen überhaupt aus? Diese Fragen regelt in Polen das polnische Gesetz über den Erwerb der Immobilien durch Ausländer. Die Möglichkeit eine Immobilie in Polen zu erwerben war früher sehr beschränkt. Als eine allgemeine Voraussetzung galt, dass der potenzielle ausländische Erwerber eine Art staatlicher Genehmigung erlangen musste. Diese Genehmigung wurde nur dann erteilt, wenn der Antragsteller besondere strenge Voraussetzungen erfüllt hat. Schon damals gab es jedoch viele Ausnahmen, die das Erben von einer Immobilie von diesen strengen Voraussetzungen befreit haben.
Wegen des Beitritt Polens zu der Europäischen Union hat der polnische Gesetzgeber die Regeln des Erwerbs einer Immobilie in Polen durch Ausländer bedeutsam erleichtert. Vor allem wurden die Bürger der Staaten, die zu dem Europäischen Wirtschaftsraum gehören, vollständig von der Pflicht der Erlangung einer Genehmigung zum Erwerb einer Immobilie befreit. Dies bedeutet, dass die Bürger der Europäischen Union heutzutage grundsätzlich die Immobilien in Polen ohne jeglichen rechtlichen Beschränkungen erwerben, d.h. auch erben, können.
Haus in Polen geerbt und nun?
Die Ausländer, die ein Haus in Polen geerbt haben, fragen sich oft welche Schritte Sie nach dem abgeschlossenen Erbverfahren noch vornehmen müssen. Es ist wichtig zu wissen, dass der neue Eigentümer in das Grundbuch der Immobilie eingetragen werden muss. Die Eintragung in das Grundbuch erfolgt nicht automatisch. Der neue Eigentümer muss einen Antrag an das Grundbuchgericht stellen und die Unterlagen vorlegen, die beweisen, dass er die Immobilie geerbt hat. Grundsätzlich kann jedoch der Erbe über die Immobilie verfügen bevor er in das Grundbuch eingetragen ist.
Was der Erbe mit der Immobilie weiter vornehmen wird hängt ausschließlich von ihm ab. Er kann die Immobilie selber benutzen, beispielsweise entweder die Entscheidung treffen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Polen zu verschieben, oder einfach die Urlaube in Polen zu verbringen, um die Schönheiten Polens zu genießen. Der ausländische Erbe kann die Immobilie auch zu gewerblichen Zwecken benutzen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, beispielsweise die Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen. Sobald der Erbe über einen rechtskräftigen Erbschein verfügt, ist er in seinen Entscheidungen bzgl. der geerbten Immobilie nicht beschränkt und kann über diese Immobilie nach Belieben verfügen.
Immobilie erben Steuer zahlen?
Neben der erbschaftsrechtlichen Fragen, die der Erbe sich stellt, gibt es auch viele steuerrechtlichen Fragen. Vor allem ob man als Erbe Steuer zahlen muss. Bevor sich ein potenzieller Erbe entscheidet, die Erbschaft anzunehmen, sollte er sich zuerst in Bezug auf die damit verbundenen steuerlichen Nachfolgen beraten lassen. Die steuerlichen Fragen sind oft ein komplexes Thema, das vielsichtig untersucht werden muss.
Unabhängig von der Wichtigkeit der steuerrechtlichen Beratung sollte man als Ausländer zwei generellen Regeln im Auge behalten. Erstens, wenn am Tag des Erwerbs weder der Erwerber noch der Erblasser polnische Staatsangehörige waren und einen ständigen Aufenthaltsort in der Republik Polen hatten, ist der Erwerb des Eigentums an in der Republik Polen befindlichen beweglichen Sachen oder an in der Republik Polen auszuübenden Vermögensrechten nicht steuerpflichtig. Zweitens, steuerfrei bleibt der Erwerb des Eigentums an Sachen oder Vermögensrechten durch Ehegatten, Verwandte in absteigender und aufsteigender Linie, Stiefkinder, Geschwister, Stiefvater und Stiefmutter, sofern sie den Erwerb des Eigentums an Sachen oder Vermögensrechten beim zuständigen Finanzamt innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag der Rechtskrafterlangung des Erbscheins vornehmen.
Erbe in Polen ablehnen
Es passiert nicht selten, dass die Erben von dem Nachlass zufällig erfahren, vor allem wenn sie mit dem Erblasser nicht regelmäßig in Kontakt gestanden sind oder von dem Erblasser gar nicht wussten. In solchen Fällen entsteht die Frage was zu dem Vermögen des Erblassers gehörte. Vor allem ob der Erblasser Schulden hatte, für die die Erben haften würden.
Die Erben haben grundsätzlich sechs Monaten ab dem Tag, an dem sie erfahren haben, dass sie Erben sein sollen, um vor dem Gericht zu erklären, ob sie die Erbschaft annahmen oder ausschlagen. Es ist wichtig die 6-monatige Frist zu überwachen und rechtzeitig die Erbe in Polen ablehnen falls man erfährt, dass die Erbschaft verschuldet ist. Wird innerhalb von dieser Frist keine Erklärung abgegeben, wird es angenommen, dass die Erbschaft mit der Rechtswohltat des Inventars angenommen wurde, d.h. mit der beschränkten Haftung der Erben.
Da die internationalen Erbsachen sehr oft ein komplexes und vielsichtiges Thema sind und die Rechtsvorschriften des polnischen Erbrecht den ausländischen Erben oft fremd und unbekannt sind, ist es überlegenswert sich bei dem polnischen Rechtsanwalt oder Rechtsberater beraten zu lassen. Auf solche Weise kann man rechtszeitig notwendige Schritte vornehmen und für sein Interesse sorgen.