Firmenarten in Polen – die optimale Wahl für Ihre Investition
Welche Firmenarten gibt es in Polen? Was bedeutet polnische GmbH und welche Rechtsformen gibt es überhaupt in Polen?
Inhaltsverzeichnis
Firmenarten in Polen
Sie können in verschiedenen Firmenarten in Polen die Geschäfte machen. Jeder, der sich entschlossen hat, eine Firma zu gründen, steht vor der Frage: Welche Firmenarten ist in Polen die beste für mich? Die Antwort auf diese Frage ist natürlich nicht eindeutig. Es gibt viele Firmenarten in Polen, und der Wahl des für einen bestimmten Unternehmer am besten geeigneten sollte eine gründliche rechtliche und steuerliche Analyse vorausgehen. Die Wahl der Firmenarten in Polen ist mit weitreichenden Konsequenzen verbunden. Jede Firmenarten in Polen hat ihre eigenen Steuervorschriften und ist unter anderem mit unterschiedlichen Arten der Haftung für die Schulden der Firma verbunden.
Firmenarten Übersicht. Welche Arten von Firmen gibt es?
Wenn Sie zuvor kein Gewerbe getrieben haben, stellen Sie sich bestimmt eine grundlegende Frage: Welche Arten von Firmen gibt es? Die Firmenarten Übersicht (unter Berücksichtigung der gängigsten) ist wie folgt:
- ein Einzelunternehmen („jednoosobowa działalność gospodarcza“),
- eine Gesellschaft – es ist zu unterscheiden zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (geregelt im Handelsgesellschaftsgesetz). Das Zivilgesetzbuch regelt die Gesellschaft bürgerlichen Rechts („spółka cywilna“).
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Firmenarten.
Das Einzelunternehmen ist die am häufigsten gewählte Form der unternehmerischen Tätigkeit. Laut dem offiziellen Register des Zentralen Unternehmensregisters gibt es mehr als 2.600.000 solcher Unternehmen, zum Vergleich: in Deutschland sind 2.100.000 Unternehmen dieser Art registriert. Weitere Informationen über das Einzelunternehmen finden Sie im Abschnitt “Gewerbe in Polen” weiter unten.
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts besitzt – im Gegensatz zu den Gesellschaften, die dem polnischen Handelsgesellschaftsgesetzbuch geregelt sind – keine Rechtspersönlichkeit. Die Frage eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist im Zivilgesetzbuch geregelt. Die Partner einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts verpflichten sich, ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel zu verfolgen. Die Tätigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. In den meisten Fällen handelt es sich bei den Partnern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts um natürliche Personen, sie können aber auch juristische Personen sein. Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, die Geschäfte der Gesellschaft zu führen. Der Vertrag über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts sollte schriftlich abgeschlossen werden. Der Vertrag kann die Verpflichtung eines Partners zur Verlustübernahme ausschließen. Es ist jedoch nicht zulässig, einen Partner von der Gewinnbeteiligung auszuschließen.
Rechtsformen Polen
Es gibt in Polen viele Rechtsformen, die mit der Gewerbeausübung verbunden sind. Das Handelsgesellschaftsgesetzbuch unterscheidet zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften.
Die Personengesellschaften:
- die offene Handelsgesellschaft („spółka jawna“),
- die Partnerschaftsgesellschaft („spółka partnerska“)
- die Kommanditgesellschaft („spółka komandytowa“)
- die Kommanditaktiengesellschaft (spółka komandytowo-akcyjna“).
Kapitalgesellschaften:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung („spółka z ograniczoną odpowiedzialnością“,
- einfache Aktiengesellschaft („prosta spółka akcyjna“),
- Aktiengesellschaft („spółka akcyjna“).
Der grundlegende Unterschied zwischen den genannten Gesellschaften besteht darin, dass Personengesellschaften im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften keine Rechtspersönlichkeit besitzen. Für jede der oben genannten Gesellschaften ist eine Eintragung in das Unternehmerregister – das Landesgerichtsregister – erforderlich. Ein Vertrag (eine Satzung) einer Kapitalgesellschaft sollte in Form einer notariellen Urkunde abgeschlossen werden. Bei Personengesellschaften gibt es keine einheitliche Regelung – je nach Gesellschaftsform sollte der Gesellschaftsvertrag schriftlich (offene Handelsgesellschaft) oder in Form einer notariellen Urkunde (Partnerschaftsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft) abgeschlossen werden. Die Gründung einer Personengesellschaft (mit Ausnahme der Kommanditaktiengesellschaft) ist nicht mit dem Erfordernis eines Mindestkapitals verbunden.
Die Gesellschafter einer Personengesellschaft haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen. Bei Kapitalgesellschaften haften die Gesellschafter nicht mit ihrem Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Nur einige Personengesellschaften verfügen über eigene Organe – dies ist der Fall bei einer Personengesellschaft (Vorstand) und bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (Notwendigkeit der Bestellung eines Aufsichtsrats, wenn die Zahl der Aktionäre 25 Personen übersteigt). Bei Kapitalgesellschaften gibt es eine sogenannte Kapitalgesellschaft in Gründung („spółka w ogranizacji“). Eine solche Gesellschaft ist eine “hinkende juristische Person”. Sie besitzt keine Rechtspersönlichkeit, ist aber rechtsfähig und voll handlungsfähig. Die Existenz einer Kapitalgesellschaft in Gründung entsteht mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags und dauert bis zur Eintragung der Gesellschaft in das Landesgerichtsregister.
Gewerbe in Polen
Eine der Möglichkeiten, eine Gewerbe in Polen auszuüben, ist die Gründung eines Einzelunternehmens. Einer der unbestreitbaren Vorteile dieser Art von Unternehmen in Polen sind die niedrigen Kosten für die Gründung. Darüber hinaus gibt es keine Kapitalschwelle, über die man verfügen muss, um ein Unternehmen zu gründen. Das Einzelunternehmen zeichnet sich auch dadurch aus, dass sie schnell gegründet und geschlossen werden kann. In diesem Fall reicht es in der Regel aus, einen Antrag über das CEIDG-System zu stellen. Wenn Sie ein Unternehmen als Einzelunternehmer führen, können Sie auch die Form der Besteuerung frei wählen. Dies ist ein äußerst wertvolles Merkmal des Einzelunternehmens. Ein Beispiel: wenn die Kosten für den Betrieb eines Unternehmens nicht zu hoch sind, lohnt es sich, eine Besteuerung in Form eines Pauschalbetrags in Betracht zu ziehen. In diesem Fall zahlt der Unternehmer einen bestimmten Prozentsatz seiner Einnahmen (die nicht um den Betrag der absetzbaren Kosten gekürzt wird).
Die Einnahmen von Unternehmen, die eine Pauschalbesteuerung vornehmen, können zu unterschiedlichen Sätzen besteuert werden. Zum Beispiel: Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern und Hebammen – Pauschalsatz von 14 %; IT-Spezialisten, Programmierer und andere IT-Berufe – Pauschalsatz von 12 %. Allerdings kann nicht jeder die Pauschalbesteuerung wählen. Zu den Unternehmern, die eine andere Form der Besteuerung wählen müssen, gehören die Apotheker und die Unternehmer, die mit Teilen und Zubehör für Kraftfahrzeuge handeln.
Der unbestreitbare Nachteil des Einzelunternehmens besteht darin, dass in Polen der Unternehmer mit seinem gesamten Vermögen für die mit dem Gewerbe verbundenen Verpflichtungen haftet. Außerdem beruhen die Existenz und die Entwicklung des Unternehmens auf einer Person, und der mögliche Tod dieser Person bringt gewisse negative Folgen mit sich (die natürlich verhindert werden können, wenn man sich vorher Gedanken über diese Frage gemacht hat).
Polnische GmbH
Eine polnische GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und daher gelten die oben genannten Merkmale einer Kapitalgesellschaft auch für sie. Diese Rechtsform ist im Prinzip für größere Geschäftstätigkeiten gedacht. Eine polnische GmbH ist universeller und kann als Geschäftsform in jeder Größenordnung dienen. Ein unglaublicher Vorteil einer polnischen GmbH ist außerdem, dass für ihre Gründung nicht so viel Grundkapital erforderlich ist wie bei einer Aktiengesellschaft (100.000 PLN). Für eine polnische GmbH ist eine Mindesteinlage von 5.000 PLN erforderlich, was zwanzigmal weniger ist als bei einer Aktiengesellschaft.
Die Gesellschafter einer polnischen GmbH sind verpflichtet, die gesamte Stammkapitaleinlage zu leisten. Die Frist für die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist je nach Art der Eintragung des Unternehmens unterschiedlich. In der Regel sind es 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Satzung (nicht ab der Eintragung!). Im Falle des S24-Systems die Frist beträgt 7 Tage. Darüber hinaus ist das Stammkapital einer polnischen GmbH in Anteile von gleichem oder ungleichem Wert unterteilt. Bei Anteilen an einer Aktiengesellschaft muss ihr Nennwert von Aktien gleich sein.