Firma in Polen gründen oder Handelsvertretung?
Firma in Polen gründen und in Deutschland arbeiten – ist das überhaupt möglich? Wie sieht die Handelsvertretung für Polen aus? Diese Aspekte berühren wir in unserem neuesten Artikel.
Inhaltsverzeichnis
Firma in Polen gründen oder Handelsvertretung?
Firma in Polen gründen ist heutzutage nicht so kompliziert, wie vor ein paar Jahren. Vor dem Eintritt in den polnischen Markt stellen unsere Kunden oft die Frage, was sich mehr lohnt: auf dem polnischen Markt mittels eines Handelsvertreters wirtschaftlich aktiv werden oder lieber gleich eine eigene Firma in Polen gründen? Natürlich gibt es auf eine derart gestellte Frage keine einfache und eindeutige Antwort. Man sollte dabei nämlich mehrere Aspekte beachten, die auf unsere Entscheidung einen Einfluss haben können, wie etwa: Wirtschaftsbranche, Ort der Besteuerung des ausländischen Einkommens, bisherige Erfahrung auf Auslandsmärkten (darunter auch auf dem polnischen Markt), Umfang der betriebenen Wirtschaftstätigkeit, Markteintritt-Strategie usw.
Firma in Polen gründen und in Deutschland arbeiten
Oft hat man den Eindruck, es sei die am meisten komfortable, einfachste und vor allem billigste Lösung, eigene Wirtschaftstätigkeit durch die Vermittlung eines Handelsvertreters zu starten (dieser kann entweder aufgrund eines Arbeitsvertrags oder zivilrechtlich angestellt werden). Es ist also möglich Firma in Polen gründen und in Deutschland arbeiten. Der Unternehmer muss keine erheblichen Kosten tragen, die mit dem Beginn der Wirtschaftstätigkeit verbunden sind, und auch von den Fixkosten kann man sich frei fühlen (natürlich außer Vergütung des Handelsvertreters). Im Fall eines Misserfolgs kann man ein solches Unternehmen schnell und einfach auflösen. Und trotzdem gibt es bei dieser Lösung auch einige Nachteile.
Handelsvertreter für Polen gesucht
Das erste Problem besteht in der Regel darin, dass es nicht leicht ist, eine entsprechende, vertrauenswürdige Person zu finden, die den Unternehmer auf dem polnischen Markt verantwortungsvoll und selbständig repräsentieren würde. Es ist nicht so einfach, einen guten Handelsvertreter für Polen zu finden. Leider geht die Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit auf einem neuen Markt mit gewissen Gefahren einher. So sollte man z.B. damit rechnen, dass der gewählte Handelsvertreter sein eigenes Geschäft gründen wird oder dass ihn ein Konkurrenzunternehmen übernimmt. Sogar ein entsprechender, mit dem Handelsvertreter geschlossener Vertrag, laut dem die Zusammenarbeit mit der Konkurrenz unerlaubt sei, kann den Mitarbeiter davor nicht abhalten, seine Stelle aufzugeben und auf eigene Faust zu handeln.
Firma in Polen gründen Steuern
Ein weiteres, und zwar äußerst relevantes Problem, das sich mit der Tätigkeit eines Handelsvertreters verbindet, ist Ort der Besteuerung des im Ausland erzielten Einkommens. Betreibt der Unternehmer eine dauerhafte Wirtschaftstätigkeit in Polen, so kann das polnische Finanzamt beschließen, das in diesem Land erzielte Einkommen sollte dementsprechend in Polen besteuert werden. Versucht man dann, das Einkommen von der Wirtschafstätigkeit in Deutschland und Polen voneinander abzugrenzen bzw. miteinander zu verbinden, so erweist sich dies als ein zeitaufwendiges und kompliziertes Verfahren.
Firmengründung Polen
Die Firmengründung in Polen hat sehr viele Vorteile. Die obenerwähnten Probleme kann man vermeiden, indem man in Polen ein eigenes Unternehmen gründet. Dies ist allerdings nicht der einzige Vorteil. Noch bedeutender ist ein anderer Vorzug, nämlich: die positive Rezeption Ihres Unternehmens seitens polnischer Kunden. Egal ob es sich um Konsumente oder andere Unternehmer handelt, übt die Tatsache, dass man auf dem polnischen Markt im Rahmen eines nach dem polnischen Recht funktionierenden Unternehmens agiert, einen ergebnisreichen Einfluss auf die potentielle Kundschaft aus. Dadurch wird Ihre wirtschaftliche Tätigkeit in den Augen Ihrer Kontrahenten glaub- und vertrauenswürdiger wirken.
Polnische GmbH
Abhängig vom Umfang der betriebenen bzw. geplanten Wirtschaftstätigkeit, raten wir unseren Kunden, eine polnische Entsprechung der deutschen Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH) zu gründen. Also das sogenannte polnische GbmH. In diesem Fall beträgt das Grundkapital 5000 zł. (ca. 1100 Euro). In sämtlichen anderen Bereichen ist das Funktionieren einer solchen Gesellschaft in Polen (Sp. z o.o.) und in Deutschalnd (GmbH) beinahe identisch, mit Ausnahme von Verantwortung der Vorstandsmitglieder für die Verpflichtungen der Gesellschaft. Diese reguliert Artikel 299 des polnischen Gesetzes über Handelsgesellschaften.
Um eine solche polnische GmbH zu gründen, ist es allererst notwendig, einen Notar zu besuchen oder eine Vereinfachte Aktiengesellschaft per Internet (Gesellschaftervertrag) oder in einer Bank (Anlegen eines Bankkontos und Einzahlung des Grund- bzw. Stammkapitals) anzumelden. Die Gesellschaft wird zur Rechtsperson, sobald sie ins entsprechende Handelsregister eingetragen ist und somit automatisch die in Polen verpflichtenden NIP- und REGON-Nummer bekommt. Das Ausstellen von Rechnung ist erst nach der Mehrwertsteuer-Anmeldung im dafür verantwortlichen Finanzamt möglich. Der gesamte Anmeldeprozess dauert im besten Fall 4 bis 6 Wochen. Auf jeder Etappe des Anmeldevorgehens, darunter auch beim Anlegen des Bankkontos, leisten Ihnen unsere hochqualifizierten zweisprachigen Berater professionelle Hilfe.
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder am Eintritt in den polnischen Markt interessiert sind und Hilfe bei der Vertragserstellung (im Fall eines Handelsvertreters) oder Unternehmens- bzw. Gesellschaftsgründung brauchen, so steht Ihnen unsere Rechtskanzlei gerne zu Verfügung.