Die polnische GmbH (spółka z ograniczoną odpowiedzialnością)
In einem früheren Artikel (https://in-polen-investieren.de/firmenarten-in-polen/) haben wir die Firmenarten in Polen kurz und bündig vorgestellt und auf ihre grundlegenden Merkmale hingewiesen.
Die deutsche Unternehmer, die in Polen investieren, entscheiden sich bei der Wahl der Rechtsform am häufigsten für eine polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Jetzt werden wir versuchen, die Frage zu beantworten: Warum? Welche Alternativen gibt es, was sind die Vor- und Nachteile einer polnischen GmbH?
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Inhaltsverzeichnis
Ist eine polnische GmbH mit einer deutschen GmbH vergleichbar?
Ja, die polnischen GmbH-Vorschriften sind denen der deutschen GmbH sehr ähnlich. Die polnischen Vorschriften für dieses Unternehmen wurden nach dem Vorbild der deutschen Vorschriften erstellt. Die wichtigsten Unterschiede aus der Sicht eines deutschen Investors:
- das Mindestkapital beträgt 5.000 PLN (ca. 1.100 €)
- die Vorstandsmitglieder haften gegenüber den Gläubigern für unbezahlte Schulden, wenn sie nicht rechtzeitig Insolvenzantrag stellen (Beweislast auf Seiten der Vorstandsmitglieder).
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Was sind die wichtigsten Vorteile einer polnischen GmbH und welche Alternativen gibt es zu dieser Rechtsform?
Die deutsche Unternehmer wählen normalerweise zwischen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens. Der Vorteil einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die z. B. eine Tochtergesellschaft eines deutschen Unternehmens sein kann, ist die organisatorische und rechtliche Unabhängigkeit des in Polen tätigen Unternehmens. Die Zweigniederlassung ist nur ein Teil des ausländischen Unternehmens, das deutsche Hauptunternehmen ist Partei aller Verträge und das deutsche Unternehmen haftet für alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit in Polen.
In Polen gibt es kein Äquivalent zur UG, jedoch ist es ab 2021 möglich, eine einfache Aktiengesellschaft (neue Rechtsform) in Polen zu gründen. Es handelt sich um eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Mindestaktienkapital von 1 PLN und mehr, mit vereinfachten Regeln für die Gründung und Auflösung der Gesellschaft, die Arbeitsweise der Gesellschaftsorgane, die Beschlussfassung oder den Handel mit Aktien (z. B. die Möglichkeit der Tokenisierung von Aktien). Dieses Formular soll den Bedürfnissen des Marktes für neue Technologien und Start-ups gerecht werden.
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Gibt es irgendwelche Arten von GmbHs?
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann auf zwei Arten ermittelt werden. Traditionell bei einem Notar oder online in dem entsprechenden System des Handelsregisters. Die Zeit für die Eintragung eines Unternehmens in der traditionellen Form beträgt zwischen 2 und 6 Wochen (je nach Effizienz des zuständigen Gerichts). Die Zeit für die Eintragung eines Unternehmens in elektronischer Form beträgt nur einige Tage. Der Vorteil der Gründung eines Unternehmens über das Internet ist sicherlich die Zeit- und Kostenersparnis. Leider muss der Gesellschaftsvertrag nach einer bestimmten Mustervorlage abgefasst werden (begrenzte Möglichkeit, die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags an die Bedürfnisse der Aktionäre anzupassen). Um eine Gesellschaft über das Internet zu gründen, müssen alle künftigen Gesellschafter und Vorstandsmitglieder über eine elektronische Signatur verfügen, die vom elektronischen Handelsregistersystem anerkannt wird.
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Was bei der Gründung einer Gesellschaft zu beachten ist?
Die Eintragung erfolgt durch den Geschäftsführer (z.B. durch einen Rechtsanwalt und nicht durch einen Notar). Bei der Einreichung des Antrags auf Eintragung der Gesellschaft ist kein Nachweis über die Einzahlung des Kapitals auf das Konto der Gesellschaft erforderlich, sondern eine Erklärung des Geschäftsführers, dass das Kapital eingezahlt worden ist. Erweist sich die Erklärung als falsch, haftet der Vorstand für die Schulden der Gesellschaft.
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Wann kann ein Bankkonto für eine Gesellschaft eröffnet werden?
Die Banken in Polen sind bereit, ein Konto für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gründung zu eröffnen, wenn ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen und ein Antrag auf Eintragung der Gesellschaft beim Handelsregister eingereicht wurde. Die Praxis zeigt, dass ausgehende Übertragungen in der Regel erst nach der Eintragung der Gesellschaft möglich sind. Für die Gründung der Gesellschaft ist ein persönlicher Besuch der Vorstandsmitglieder in der Bank erforderlich.
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Was sind die Verfahren in Polen für die Zuteilung einer Steuernummer, usw.?
Die Zuteilung einer Steuernummer und einer Nummer beim statistischen Amt erfolgt fast automatisch mit der Eintragung des Unternehmens. Das Finanzamt kann jedoch nach der Eintragung der Gesellschaft Maßnahmen ergreifen, um zu überprüfen, ob die Geschäftstätigkeit tatsächlich am Sitz der Gesellschaft ausgeübt wird. Das Finanzamt kann auch zusätzliche Kontrollmaßnahmen ergreifen, um zu überprüfen, ob die Geschäftsführungstätigkeit in Polen ausgeübt wird (ob die Gesellschaft in Polen steuerlich ansässig sein sollte). Dieses Thema könnte auch für das deutsche Finanzamt von Interesse sein.
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Die Mehrwertsteuerangelegenheiten
Soll die Gesellschaft mehrwertsteuerpflichtig sein, sei es im Inland oder in der EU, muss ein gesonderter Antrag beim Finanzamt gestellt werden. Normalerweise können am Tag nach der Antragstellung die Umsätze getätigt und die Mehrwertsteuer abgeführt werden. Stellt das Finanzamt jedoch begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Tätigkeit des Unternehmens fest, kann das Unternehmen von der MwSt. abgemeldet werden (frühere MwSt.-Abrechnungen müssen dann “zurückgezogen” werden). In Polen hat jede Gesellschaft nur eine zehnstellige Steuernummer für alle Steuerabrechnungen. Allenfalls bei innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuerabrechnungen ist der Steuernummer die Vorsilbe „PL“ voranzustellen.
Wir hoffen, dass der obige Artikel dazu beigetragen hat, Ihre Fragen über die polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu beantworten. Wir empfehlen Ihnen, unsere anderen Artikel zu lesen und unsere Videos auf YouTube anzusehen.