Die 5 wichtigsten Fragen zu Überstunden in Polen
Ein arbeitsrechtliches Thema, das wir sehr oft mit unseren Kunden besprechen, ist die Frage der Überstunden. Die Frage der deutschen Kunden ist, ob es möglich ist, die in Deutschland populäre Stundenbank in Polen einzuführen. Im heutigen Material erzählen wir von dem Thema Überstunden und die Stundenbank.
Wir beginnen mit einigen grundlegenden Informationen über Überstunden. Überstunden sind, einfach ausgedrückt, “die Leistung von Arbeit über die für den Arbeitnehmer geltenden Arbeitszeitnormen hinaus”. Überstundenarbeit ist zulässig, wenn:
- es notwendig ist, Rettungsmaßnahmen durchzuführen, um:
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- zum Schutz des Lebens,
- zum Schutz der menschlichen Gesundheit,
- zum Schutz von Eigentum,
- zum Schutz der Umwelt
- zu der Behebung von Notfällen (Überschwemmungen, Brände, Katastrophen, z. B. Straßen-, Gebäude- oder Maschinenschäden aller Art).
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- besondere Bedürfnisse des Arbeitgebers – diese können sich z. B. aus der krankheitsbedingten Abwesenheit von Arbeitnehmern oder der Notwendigkeit ergeben, bestimmte Arbeiten dringend und pünktlich auszuführen.
Das Verbot der Überstundenarbeit gilt für:
- schwangere Arbeitnehmerinnen,
- junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein Kind unter 4 Jahren betreuen, wenn sie sich nicht zu Überstunden bereit erklärt haben,
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an Arbeitsplätzen tätig sind, an denen die höchstzulässigen Konzentrationen gesundheitsschädlicher Faktoren überschritten werden (dieses Verbot gilt für Überstunden aufgrund besonderer Erfordernisse des Arbeitgebers, jedoch nicht für Situationen wie Rettungseinsätze, die zur Rettung der Gesundheit oder des Lebens von Menschen, zum Schutz von Eigentum oder zur Bewältigung von Notfällen erforderlich sind),
- behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mit Ausnahme derjenigen, die als Aufpasser beschäftigt sind, und wenn auf Antrag einer behinderten Person der Arzt, der die Vorsorgeuntersuchungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchführt, oder in Ermangelung eines solchen Arztes der Arzt, der diese Person betreut, der Leistung von Überstunden zustimmt.
Eine Anordnung zur Leistung von Überstunden kann auf jede Art und Weise erfolgen, auch stillschweigend (z. B. kann das Fehlen eines Widerspruchs eines Vorgesetzten gegen die Verrichtung von Aufgaben durch einen Arbeitnehmer in seiner Gegenwart als Anordnung zur Leistung von Überstunden gelten – Urteil des Sąd Najwyższy (Obersten Gerichtshofs) vom 14. Mai 1998, I PKN 122/98).
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, einer Anordnung zur Leistung von Überstunden Folge zu leisten. Die Weigerung, Überstunden zu leisten, kann gerechtfertigt sein, wenn die Anordnung zur Leistung von Überstunden gegen das Gesetz, die Grundsätze des sozialen Zusammenlebens oder den Arbeitsvertrag verstößt.
1. Die maximale tägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers und einer Arbeitnehmerin beträgt 13 Stunden. Dies ergibt sich daraus, dass dem Arbeitnehmer und der Arbeitnehmerin mindestens 11 Stunden täglich der Erholung nach der Arbeit zustehen.
2. Die durchschnittliche maximale wöchentliche Arbeitszeit beträgt 48 Stunden im jeweiligen Abrechnungszeitraum. Der Arbeitnehmer und die Arbeitnehmerin darf mehr als 48 Stunden arbeiten, soweit er in einer anderen Woche im selben Abrechnungszeitraum entsprechend weniger gearbeitet hat. In jeder Woche stehen dem Arbeitnehmer und der der Arbeitnehmerin mindestens 35 Stunden Tageserholung (vorzugsweise sonntags) zu.
Beispiel
Wenn der Abrechnungszeitraum einen Monat beträgt und der Arbeitnehmer (oder die der Arbeitnehmerin) der normalen 40-Stunden-Woche unterliegt, sollte er in einer Woche durchschnittlich nicht mehr als 8 Stunden pro Tag arbeiten. Wenn er in der ersten Woche 25 Überstunden macht, darf er in den folgenden 3 Wochen nur 7 Überstunden machen.
3. Im Jahr sind 150 Überstunden zulässig. Die Firma kann die Anzahl von Überstunden bis 416 Überstunden jährlich einführen. Der Arbeitgeber führt eine solche Begrenzung in einer internen Regelung (Tarifvertrag oder Arbeitsordnung) oder im Arbeitsvertrag ein, wenn er nicht unter einen Tarifvertrag fällt oder nicht verpflichtet ist, eine Arbeitsordnung aufzustellen.
4.Dem Arbeitnehmer und der Arbeitnehmerin stehen als Entschädigung für die Überstunden der Überstundenzuschlag (in unterschiedlicher Höhe je nachdem, ob es sich um Tag/Nacht, Sonn/Feiertag handelt) oder die zusätzliche Freizeit zu (die Anzahl der arbeitsfreien Tage hängt davon ab, ob die Freizeit auf Antrag des Arbeitnehmers/einseitige Anordnung des Arbeitgebers gewährt wurde)
5. Beide Formen der Überstundenentschädigung sind gleichwertig und wirken sich auf die Anzahl der noch im Kalenderjahr verbliebenen Überstunden nicht aus. Auf keinen Fall reduziert die Gewährung der zusätzlichen Freizeit die Anzahl der noch zulässigen Überstunden.
Mit anderen Worten: Nach polnischem Arbeitsrecht ist die Einrichtung einer Stundenbank nicht möglich. Jede Überstunde zählt und die Summe dieser Überstunden darf die gesetzlichen Grenzen nicht überschreiten.
Beispiel
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin hat im Januar 10 Überstunden geleistet. In der Firma gilt mangels einer anderen Vereinbarung die gesetzliche Höchstgrenze von 150 Überstunden jährlich. Dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin wurde die Freizeit für alle 10 Überstunden gewährt. Dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin verbleiben noch nur 140 Überstunden.
Was kann ein Arbeitgeber oder eine Arbeitnehmerin tun, wenn die Arbeitsnachfrage der Beschäftigten zu verschiedenen Zeiten schwankt (erhöhte Nachfrage während bestimmter Jahreszeiten). Dieses Problem erwies sich während der Pandemie als besonders wichtig.
Die häufigsten Lösungen sind:
(a) die Anzahl der Schichten zu erhöhen, natürlich
b) den Abrechnungszeitraum auf einige Monate ausdehnen, normalerweise auf bis zu 4 Monate und in besonders begründeten Fällen auf bis zu 12 Monate (so dass längere Arbeitszeiten z.B. im Januar durch Freizeit im April ausgeglichen werden können)
c) gleichwertige Arbeitszeitensystem einführen. Im gleichwertigen Arbeitszeitsystem sind 12 Arbeitsstunden täglich zulässig (keine Ansammlung von Überstunden), wenn die zusätzlichen Arbeitsstunden durch verkürzte Arbeitszeit an anderen Tagen ausgeglichen werden.
Ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin, die im Auftrag des Arbeitgebers den Arbeitsplatz leiten, und Leiter von getrennten Organisationseinheiten leisten erforderlichenfalls Arbeit außerhalb der normalen Arbeitszeit ohne Anspruch auf Vergütung und Überstundenzuschlag. Leiter von selbständigen Organisationseinheiten, die an Sonn- und Feiertagen Überstunden leisten, haben Anspruch auf eine Vergütung und einen Überstundenzuschlag in Höhe von 100%, sofern sie an diesem Tag keinen anderen freien Tag erhalten haben, um die Arbeit zu ersetzen.
Wenn das heute angesprochene Thema für Sie interessant war oder Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne in den Kommentaren melden und fragen.